UNSER LEISTUNGSSPEKTRUM
Teleskopstapler sind aufgrund ihrer Vielseitigkeit aus Baustellen und der Landwirtschaft nicht mehr weg zu denken. Sie sind als multifunktionale Arbeitsmaschinen konzipiert und können fast überall eingesetzt werden. Mit starrem oder beweglichen Teleskoparm sind sie für jede Gegebenheit geeignet.
Mit der Ausbildung werden die Anforderungen der Berufsgenossenschaft gemäß DGUV Grundsatz 308-009 erfüllt. Fahrer dürfen für die Bedienung von Teleskopladern vom Unternehmer erst beauftragt werden, nachdem die Prüfung erfolgreich abgeschlossen wurde. Die Führung des Teleskopladers gilt dabei nur für die erworbene Ausbildungsstufe.
Wer ist die Zielgruppe?
Alle Mitarbeiter, die mit einem geländegängigen Teleskopstapler mit vers. Aufbau arbeiten bzw. dies zukünftig beabsichtigen.
Rechtliche / normative Grundlagen
-DGUV Grundsatz 308-009
– DGUV Vorschrift 68
Stufe 1: Allgemeine Qualifizierung für
Teleskopstapler im Anwendungsbereich der DIN EN 1459-1 (starrer Aufbau, Gabelzinken, Ladeschaufel, Lasthaken)
• Stufe 2a: Zusatzqualifizierung für Teleskopstapler im Anwendungsbereich der DIN EN 1459-2 (drehbarer Oberwagen)
• Stufe 2b: Zusatzqualifizierung für den Einsatz als Hubarbeitsbühne
• Stufe 3: betriebliche bzw. baustellenbezogene Unterweisung.