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UVV Prüfung von Gabelstaplern.

Wozu muss eine UVV-Prüfung durchgeführt werden?


Unternehmen, die ihren Mitarbeitern Fahrzeuge überlassen, sind dazu verpflichtet, für den betriebssicheren Zustand dieser zu sorgen. Dafür muss einmal jährlich eine Prüfung des Dienstfahrzeugs durch einen Sachkundigen erfolgen.


Welche Konsequenzen drohen, wenn keine UVV-Prüfung bei Staplern durchgeführt wird?

Wer die UVV-Prüfung nicht durchführt, begeht eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des Paragraf 209 Abs. 1 Nr. 1 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch. Als Konsequenz können hohe Bußgelder drohen. Außerdem können durch einen Arbeitsunfall bedingte Kosten nicht übernommen werden und der gesetzliche Unfallversicherungsträger kann Regressionsansprüche stellen.

Was muss geprüft werden?

Bei einer Prüfung müssen nach Paragraf 38 DGUV Vorschrift 68 die folgenden Dinge durch einen Sachkundigen kontrolliert werden:
Zustand der Bauteile und Einrichtungen
Vollständigkeit und Wirksamkeit der Sicherheitseinrichtungen
Vollständigkeit des Prüfnachweises

Dokumentation der Prüfberichte

Die Prüfberichte der Fahrzeugprüfung müssen schriftlich dokumentiert und archiviert werden, um sie bei Bedarf einsehen zu können (Paragraf 39 DGUV Vorschrift 68). Dabei müssen sie folgende Informationen beinhalten:


1.  Datum und Umfang der Prüfungen mit Angabe evtl. noch anstehender Teilprüfungen.
2. Ergebnis der Prüfung mit Angabe ggf. festgestellter Mängel am Stapler.
3. Beurteilung des Prüfers, ob gegen einen Weiterbetrieb des Staplers Bedenken bestehen.
4. Angaben über erforderliche Nachprüfungen.
5. Name und Anschrift des Prüfers.

Bei Flurförderzeugen, die durch Muskelkraft bewegt werden, wird nur auf Verlangen der Berufsgenossenschaft oder der Arbeitsschutzbehörde ein Nachweis benötigt.