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Kompetenz

UVV-Prüfung Containern, Kipp- und Absetzbehältern gemäß DGUV Regel 114-010 & DGUV Regel 114-011


Austauschbare Kipp- und Absetzbehälter im Sinne der DGUV Regel sind Behälter für:
- Abgleitkipper
- Abrollkipper
- Absetzkipper
- Absetzkippmulden
- Hubkipper
- Seitenlader
- Radladerboxen

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass austauschbare Kipp- und Absetzbehälter vor der ersten Inbetriebnahme und nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich, durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand geprüft werden.